Wir sind ein Zertifizierter Bewegungskindergarten mit dem Pluspunkt Ernährung. Bildung, Gesundheit und Bewegung gehören zusammen!
Unser pädagogischer Schwerpunkt in der Arbeit mit den Kindern liegt in der Bewegung sowie der gesunden Ernährung.
In unserer Einrichtung greifen wir die individuellen Bewegungsbedürfnisse der Kinder auf und verknüpfen diese mit neuen Herausforderungen, so können die Kinder ihr Körpergefühl und ihr Körperbewusstsein weiterentwickeln/fördern und lernen ihre Fähigkeiten realistisch einzuschätzen. Ein Grundbedürfnis von Kindern ist es, sich zu bewegen und die räumliche Außenwelt mit allen Sinnen zu begreifen und zu erkunden. Jedes Kind bringt eine natürliche Bewegungsfreude sowie Bewegungsfähigkeit mit.
Bewegung wird bei uns gelebt und in den Alltag integriert. Im Wochenablauf sind feste Turntage und gezielte Bewegungsangebote integriert. Zusätzlich findet im U3- Bereich einmal die Woche ein Waldtag statt. In den Ü3 – Gruppen werden gezielte Waldprojekte und viele andere Bewegungsangebote mit Kooperationspartnern angeboten.
Je nach Alter und Interesse werden die Bewegungsstunden bzw. Bewegungseinheiten unterschiedlich geplant und durchgeführt. Im Alltag haben die Kinder jederzeit die Möglichkeit, sich zu bewegen, um ihre motorischen Fähigkeiten weiter zu entwickeln oder Spannungen abzubauen.
Die Kinder lernen, sich mit sich selbst auseinanderzusetzen und mit anderen Kindern in Kontakt zu treten. Die Kinder erfahren neue Möglichkeiten, sich und ihren Körper wahrzunehmen sowie ihre Grenzen kennenzulernen: Spaß, Stärke, Leistung, Kondition, Müdigkeit, Erschöpfung und Abenteuer. Durch die Selbsterfahrung, die das Kind sammelt, lernt es, sich einzuschätzen.
Für eine gesunde Entwicklung ist die Bewegung ein unerlässlicher Baustein. Wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge besteht ein enger Zusammenhang zwischen intellektueller Fähigkeit und aktivem Bewegungsdrang. Erst die körperliche Bewegung ermöglicht Verschaltungen im Gehirn, die zu einer Steigerung der Hirnaktivitäten und damit zu besserem Lernen führen.

Der Begriff Partizipation bedeutet Beteiligung, Mitbestimmung und Teilhabe an Entscheidungsprozessen. Für die Kinder im Familienzentrum bedeutet dies, in Ereignisse und Entscheidungsprozesse, die das Zusammenleben betreffen, einbezogen zu werden.
Die Kinder sollen lernen, ihre eigenen Ideen, Wünsche und Bedürfnisse wahrzunehmen und zu äußern und Kompromisse und Vereinbarungen auszuhandeln.
Kinder erfahren durch Partizipation, dass sie und ihre Interessen gehört werden, dass ihre Meinung zählt. Dadurch gewinnen sie Eigenständigkeit und Selbstvertrauen. Für jedes Kind ist es wichtig zu erleben: Ich bin richtig und wichtig.
Im gemeinsamen Entscheidungsprozess lernen Kinder, einander zuzuhören und Kompromisse einzugehen. Gegenseitiger Respekt stärkt das soziale Vertrauen.
Dazu gehört ein partnerschaftlicher Erziehungsstil: Erwachsene geben nicht einfach vor und diktieren, sondern die Wünsche aller werden gehört und ernst genommen. Im demokratischen Prozess der Partizipation lernen Kinder, dass es sich lohnt für die eigene Meinung einzutreten.
Im Familienzentrum bedeutet das konkret, dass die Kinder an verschiedenen Entscheidungsprozessen beteiligt werden, wie z. B. die Gestaltung von Feiern, dem Speiseplan oder die Themen von Projekten.
Aber auch im persönlichen Bereich der Kinder wird Partizipation und Selbstbestimmung geübt, in dem die Kinder z.B. entscheiden:
Was möchte ich heute spielen? Mit wem möchte ich spielen? Ziehe ich draußen meine Jacke an? Was möchte ich heute von den Speisen essen?
Besonders bei unseren Kindern im Alter von 1- 3 Jahren ist dies eine wichtige Übung für gelingende Partizipation. In den Ü3 – Gruppen wird dies im täglichen Morgenkreis geübt, indem die Kinder diesen abwechselnd leiten und Aufgaben in der Runde übernehmen.
Partizipation bildet die Grundlage jeder demokratischen Gesellschaft.
Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention
Dass auch Kinder ein Recht auf Beteiligung haben, findet sich in der UN-Kinderrechtskonvention, der EU-Grundrechtscharta und auch im Kinder- und Jugendhilferecht.
„Kinder haben das Recht, an allen sie betreffenden Entscheidungen entsprechend ihrem Entwicklungsstand beteiligt zu werden. Es ist zugleich ein Recht, sich nicht zu beteiligen. Dieser Freiwilligkeit seitens der Kinder, ihr Recht auszuüben, steht die Verpflichtung der Erwachsenen gegenüber, Kinder zu beteiligen, ihr Interesse für Beteiligung zu wecken.“
