Spenden & Unterstützen

Als gemeinnütziger Verein sind wir auf Zuwendungen für unsere Projekte angewiesen.

Es gibt viele Möglichkeiten, unseren Förderverein in seiner Arbeit zu unterstützen.

Sie können Mitglied in unserem Förderverein werden und durch Ihr persönliches Engagement sowie den jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von derzeit 12,00 € mithelfen.

Dazu füllen Sie den Aufnahmeantrag aus und werfen diesen in den Briefkasten des Fördervereins in der Kindertagesstätte ein oder senden Sie ihn direkt an den Förderverein.

Ferner können Sie den Förderverein – auch ohne Mitglied zu sein – durch Spenden (Geld- oder Sachspenden) unterstützen.

Einmalige oder regelmäßige Geldspenden über­weisen Sie bitte auf folgendes Konto:

Förderverein Kindertagesstätte Ravensberger Weg Troisdorf e.V.

  • Kreissparkasse Köln 
  • BIC: COKSDE33
  • IBAN: DE35370502990002016704

Bei Zuwendungen über 200,00 € oder auf Wunsch auch bei kleineren Beträgen erhalten Sie natürlich eine entsprechende Spendenbescheinigung. Geben Sie hierfür Ihre vollständige Adresse im Verwendungszweck an.

Wenn Sie uns durch Sachspenden unterstützen möchten, wenden Sie sich bitte an den Vorstand des Fördervereins oder die Leitung der Kindertagesstätte Frau Horst oder Frau Marcinek.

 

Amazon Smile Programm :

Zudem können Sie den Förderverein unterstützen, indem Sie Ihre Amazon-Einkäufe über folgenden
Link durchführen :
Amazon

Der Förderveien erhält daraufhin von Amazon eine Spende – Sie zahlen lkediglich den regulären Amazon-Preis.

 

Steuerliche Hinweise:

Unser Förderverein ist vom Finanzamt Siegburg als gemeinnütziger Verein anerkannt. Wenn Sie uns durch Zuwendungen (Spenden) unterstützen, stellen wir Ihnen gerne eine entsprechende Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) aus.

Da den Finanzbehörden bis zu einer Spendensumme von 200,00 Euro pro Einzelspende ein “vereinfachter Spendennachweis” genügt, stellen wir bei Spenden unter 200,00 € eine Spendenbescheinigung nur auf Wunsch aus.

Bei Zuwendungen bis zu einer Höhe von 200,00 Euro gilt die Kopie des Überweisungsträgers oder Einzahlungsbelegs als Spendennachweis für das Finanzamt. Allerdings muss der steuerbegünstigte Zweck sowie die Angaben über die Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft auf dem Nachweis angegeben sein.