Die Rechte unserer Kinder

Alle Kinder haben die gleichen Rechte!

Kinderrechte sind Jugendrechte sind Menschenrechte.                                                           Kinderrechte gelten bis zum 18. Lebensjahr

 

Das Recht auf Achtung als eigenständige Persönlichkeit Präambel  Recht auf Bindung und Beziehung Art. 9, 18 Schutz vor Diskriminierung als Mädchen oder Junge, wegen der Religion, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft oder einer Behinderung Art. 2 Das Recht auf Vorrang des Kindeswohls in allen Angelegenheiten, die Kinder betreffen Art. 3 Das Recht auf gesunde Entwicklungsbedingungen und Gesundheitsvorsorge Art. 6, 24  Recht auf gemeinsames Leben und Hilfe bei Behinderung Art. 23   Das Recht auf Privatsphäre Art. 16  Recht auf Spiel und Freizeit Art. 31  Recht des Kindes auf Bildung Art.28 Recht auf Information, Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung Art.13,15,17 Recht des Kindes auf Entfaltung der eigenen Persönlichkeit Art.29 Das Recht auf soziale Sicherheit und angemessenes Lebensstandard Art. 26, 27 Schutz vor sexueller Gewalt Art. 34 Recht auf Schutz im Krieg und als Flüchtling Art. 38, 22 Anhörungsrecht vor Gericht Art.12 Recht auf Leben Art.6  Recht auf (gewaltfreie) Erziehung Art. 19 Recht auf eine eigene Identität Art. 7, 8 Recht auf Schutz vor rechtswidriger Verbringung ins Ausland Art.11 Recht auf Kinder- und Jugendschutz Art.17 Schutz vor Suchtstoffen Art. 33 Recht des Kindes auf kompetente Erwachsene Art. 5 Recht auf Maßnahmen gegen Entführung und Kinderhandel Art. 35 Recht auf gesonderte Behandlung in Strafrecht und Strafverfahren Art. 40 Schutz vor sonstiger Ausbeutung Art. 36 Förderung von Kindern mit Handicap Art. 23 Recht auf Adoption Art. 21 Recht auf Mitbestimmung Art.12 Recht auf Familienzusammenführung und grenzüberschreitende Kontakte Art.10

Auszug aus der UN-Kinderechtskonvention vom 20.11.1989